FI Teilnehmer Briefing

Factory Innovation Award 2024

Bewerbungskriterien gemäß Gruppe

ANBIETER

  • Konkreter Kundennutzen
  • Zukunftsfähigkeit der Architektur, inkl. Interoperabilität / Standards / Schnittstellen und Plattformtauglichkeit
  • Ihr Implementierungsansatz im Brownfield
  • USP und F&E Aktivitäten (Was sind die Alleinstellungsmerkmale Ihrer Software?)

Bitte beginnen Sie mit einer Unternehmenskurzdarstellung und reichen Sie zu jedem der vier Bewertungskriterien mindestens zwei Seiten ein. Sie können Text durch Grafiken oder Bilder ergänzen. Die gesamte Bewerbung sollte einen Umfang von ca. 10 – 15 Seiten entsprechen. Entscheidend für die Jury ist nicht die Länge oder Ausformulierung des Textes, sondern konkrete stichhaltige Argumente mit entsprechenden Nachweisen z.B. in Form von Grafiken. Siehe unten bzgl. weitere Informationen speziell für Anbieter sowie Teilnahmebedingungen.

ANWENDER

  • Konkreter Nutzen für Ihr Unternehmen
  • Ihre IS-Architektur
  • Ihr gewählter Implementierungsansatz
  • Mitarbeiterpartizipation – wie haben Sie die Mitarbeiter mitgenommen?

Bitte beginnen Sie mit einer Unternehmenskurzdarstellung und reichen Sie zu jedem der vier Bewertungskriterien mindestens zwei Seiten ein. Sie können Text durch Grafiken oder Bilder ergänzen. Die gesamte Bewerbung sollte einen Umfang von ca. 10 – 15 Seiten entsprechen. Entscheidend für die Jury ist nicht die Länge oder Ausformulierung des Textes, sondern konkrete stichhaltige Argumente mit entsprechenden Nachweisen z.B. in Form von Grafiken. Siehe unten bzgl. Teilnahmebedingungen.

FORSCHUNGSEINRICHTUNG

  • Konkreter angestrebter Nutzen durch Ihre Entwicklung
  • Zukunftsfähigkeit der Architektur, inkl. Interoperabilität / Standards / Schnittstellen und Plattformtauglichkeit
  • Ihr Implementierungsansatz im Brownfield
  • USP – was sind die Alleinstellungsmerkmale Ihrer Entwicklung?

Bitte beginnen Sie mit einer Kurzvorstellung Ihrer Forschungseinrichtung und reichen Sie zu jedem der Bewertungskriterien mindestens zwei Seiten ein. Sie können Text durch Grafiken oder Bilder ergänzen. Die gesamte Bewerbung sollte einen Umfang von ca. 10 – 15 Seiten entsprechen. Entscheidend für die Jury ist nicht die Länge oder Ausformulierung des Textes, sondern konkrete stichhaltige Argumente mit entsprechenden Nachweisen z.B. in Form von Grafiken. Siehe unten bzgl. Teilnahmebedingungen.

WEITERBILDUNGSEINRICHTUNGEN

  • Konkreter Nutzen für die Lernenden?
  • Anpassbarkeit/Flexibilität hinsichtlich Themen und Vorkenntnissen der Teilnehmer
  • Wie wird das Erreichen der Lernziele sichergestellt?
  • USP – was sind die Alleinstellungsmerkmale Ihres Weiterbildungsangebotes?

Bitte beginnen Sie mit einer Kurzdarstellung Ihres Weiterbildungsangebotes (u.a. Kursinhalt, Kosten, Länge, Umfang, Test, Zertifikat, Kursinhalte, Lehrpersonal, Equipment, erforderliche Vorkenntnisse) und reichen Sie zu jedem der Bewertungskriterien mindestens zwei Seiten ein. Sie können Text durch Grafiken oder Bilder ergänzen. Die gesamte Bewerbung sollte einen Umfang von ca. 10 – 15 Seiten entsprechen. Entscheidend für die Jury ist nicht die Länge oder Ausformulierung des Textes, sondern konkrete stichhaltige Argumente mit entsprechenden Nachweisen z.B. in Form von Grafiken. Siehe unten bzgl. Teilnahmebedingungen.

Bewerbungskriterien speziell für Anbieter

  • Konkreter Kundennutzen
    Welchen Mehrwert bietet die Software dem Anwender? Welche USP und Funktions-Foki werden mit der Software verfolgt und warum sollte sich ein Anwender für die spezifische Software entscheiden (mögliche Aspekte: Handhabung, Funktion, Wirtschaftlichkeit)

  • Zukunftsfähigkeit der Architektur inkl. Interoperabilität / Standards / Schnittstellen
    Hier wird bewertet, ob offene Standards berücksichtigt werden und die Architektur moderne Muster der Softwareentwicklung aufweist. Aspekte wie Wandlungsfähigkeit, Modularität, Skalierbarkeit, Self-X-Techniken und Wissen/Dokumentation spielen eine Rolle. Die Interoperabilität soll die Anschlussfähigkeit der Software bewerten, welche im Zusammenspiel mit anderen Systemen eine optimale Integration und Kommunikation gewährleisten muss. Werden Standardschnittstellen angeboten?

  • Brownfield Ansatz
    Die Jury bewertet die Frage, wie die Software in bestehende Software- und Architekturkonzepte heterogener Anlagenlandschaften integriert werden kann. Ebenso ob ein Vorgehenskonzept angeboten wird, welches schrittweise und systematisch eine Integration der Bestandssysteme fokussiert.

  • USP und F&E Aktivitäten
    Hier werden die Alleinstellungsmerkmale Ihrer Software bewertet sowie der aktuelle Forschungs- und Entwicklungsstand.

Registrierung und Anmeldung

Teilnahmebedingungen

§1 Gegenstand

Diese Teilnahmebedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Teilnahme am Wettbewerb „Factory Innovation Award“, der von dem GITO mbH Verlag für industrielle Informationstechnik und Organisation, Kaiserdamm 23, 14057 Berlin (nachfolgend „GITO Verlag“ genannt), durchgeführt wird. Sie gelten zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (im nachfolgenden neutral „Teilnehmer“ genannt) auf der einen und dem GITO Verlag (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) auf der anderen Seite. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§2 Vertragsschluss / Preise

Es gelten die nachfolgenden Bedingungen:

  1. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen bzw. im Namen der Gesellschaft, für die er tätig ist, am Wettbewerb teilnehmen.
  2. Der Vertrag kommt mit Vertragsabschluss (d.h. Registrierung bei Anmeldung) zustande, vorbehaltlich des unter § 5 genannten Widerrufsrechts.
  3. Es gelten die in dem Anmeldeformular genannten Registrierungsgebühren. Diese sind ebenfalls in der Factory Innovation Award Broschüre und in den Mediaunterlagen publiziert. Die Registrierungsgebühr ist mit Registrierung fällig und wird bei Widerruf zurückerstattet.
  4. Die Teilnahme in mehreren Kategorien ist möglich. Sollten Teilnehmer sich in mehreren Kategorien für den Digitalen Pitch durch Erreichung der Top 3 Punktzahl qualifizieren, so müssen sie sich an dieser Stelle für eine Kategorie im Finale entscheiden.
  5. Die Sieger und Finalisten werden in der Gewinnerausgabe der Fachzeitschrift FACTORY INNOVATION jeweils Online, Print und im E-Journal den Lesern mit großem Interview und Fotostrecke präsentiert. Um die Organisation und Durchführung des Factory Innovation Awards und die Preisverleihung auf der Hannover Messe zu ermöglichen, ist für Sieger und Finalisten die Buchung eines Marketingpaketes gemäß Mediaunterlagen verpflichtend.
    Forschungseinrichtungen erhalten einen Rabatt, wenn Sie ausschließlich staatlich finanziert sind.
  6. Alle Finalisten erhalten 50 gratis Exemplare der Gewinnerausgabe von FACTORY INNOVATION im Rahmen der Marketingpakete.
  7. Darüber hinaus können Finalisten für ein Jahr ohne jegliche Einschränkung die jeweils für sie gültigen GITO-Finalisten- bzw. Siegersiegel in Ihrer Kategorie führen. Die Kosten der Siegel entnehmen Sie bitte den Mediaunterlagen. Das Siegel darf nicht verändert werden und darf Print und Online genutzt werden. Es dürfen ausschließlich offizielle GITO-Siegel verwendet werden mit Benennung des Jahres und der jeweiligen Kategorie. Die Erstellung und Nutzung eigener Siegel oder die Modifizierung der GITO Siegel ist gemäß § 16 Abs. 1 UWG nicht zulässig.

§3 Leistungsinhalt

Die mit der Teilnahme und einem möglichen Gewinn verbundenen Leistungen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

§4 Rechte und Pflichten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer trägt die vollständige Verantwortung dafür, dass er die den Veranstaltern übersandten Materialien versenden darf. Der Teilnehmer haftet für seine Erfüllungsgehilfen.
  2. Der Teilnehmer sichert zu, dass die übermittelten Inhalte wahrheitsgemäß erstellt wurden und stellt die Veranstalter für die Verwendung der übermittelten Inhalte im Rahmen des Wettbewerbs von etwaigen Schadensersatzansprüchen auf erstes Anfordern frei.

§5 Widerrufsbelehrung

  1. Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform per Brief oder E-Mail zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

GITO mbH Verlag für Industrielle Informationstechnik und Organisation
Kaiserdamm 23
14057 Berlin
E-Mail:

  1. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§6 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Veranstalter gewährleisten nicht, dass der Wettbewerb jederzeit erreichbar und fehlerfrei ist. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf den Wettbewerb durch Störungen verursacht wird, die außerhalb der Sphäre der Veranstalter liegen.
  2. Die Veranstalter haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten. Ebenso wenig übernehmen die Veranstalter Gewähr für die Brauchbarkeit der Daten für die Teilnehmer. Die Vertragspartner leisten einander Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte. In allen anderen Fällen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für typische vorhersehbare Schäden insgesamt beschränkt sich die Haftung auf einen Höchstbetrag von 1.000,- €.

§7 Datenschutz

  1. Die Veranstalter behandeln die persönlichen Daten der Teilnehmer vertraulich und stellen diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch das Datenschutzrecht erlaubt ist oder der Teilnehmer hierin einwilligt.
  2. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass persönliche Daten der Teilnehmer elektronisch verarbeitet werden.
  3. Bei Kündigung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmer mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn, ihre weitere Speicherung ist rechtlich vorgesehen oder gesondert vereinbart.
  4. Die Teilnehmer stimmen durch ihre Anmeldung zu, dass der GITO mbH Verlag für Industrielle Informationstechnik und Organisation, das Zentrum Industrie 4.0 sowie und das Center for Enterprise Research personenbezogenen Daten verarbeitet, Informationen und Werbemitteilungen zu seinen Events, Produkten und Dienstleistungen zustellt und die Teilnehmer telefonisch kontaktiert. Die Teilnehmer stimmen durch die Anmeldung der Verarbeitung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten durch den GITO mbH Verlag für Industrielle Informationstechnik und Organisation, das Zentrum Industrie 4.0 sowie und das Center for Enterprise Research an Drittparteien zu.
  5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teilnehmer, Jurymitglieder, Zuschauende und Mitwirkende bei den Events und Veranstaltungen des GITO mbH Verlags für Industrielle Informationstechnik und Organisation, des Zentrums Industrie 4.0 und des Centers for Enterprise Research gefilmt und aufgenommen werden können (Bild-, Video- und Tonaufnahmen), mit deren –auch späterer –Verwendung sowie Publizierung auf der Website und in der Presse sich alle Teilnehmer, Jurymitglieder, Zuschauende und Mitwirkende durch die Anmeldung oder den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären.

§8 Vertragsdauer und Kündigungsfrist

  1. Die Vereinbarung wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für den Zeitraum der Veranstaltung des Wettbewerbs geschlossen.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen oder dem begründeten Verdacht eines Verstoßes durch einen Teilnehmer sind die Veranstalter berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und den Zugang unverzüglich zu sperren.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  3. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“)
  4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.
  5. Gerichtsstand ist in Berlin, soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Prize Winner 1
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