ERP Teilnehmer Briefing

Ihre Bewerbung für den ERP-Wettbewerb

So können Sie sich für den Wettbewerb bewerben:

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnehmen können ERP-Anbieter, ERP-Hersteller oder ERP-Systemhäuser. Die Bewerbung kann auch in Englisch eingereicht werden. Teilnehmen können auch internationale ERP-Anbieter, ERP-Hersteller oder ERP-Systemhäuser. Die Teilnahme setzt eine Bewerbung voraus. Diese Bewerbung kann nur dann zur Bewertung zugelassen werden, wenn die Bewerbungsunterlagen bis zur Deadline beim GITO Verlag eingetroffen sind.

KATEGORIEN

Anmeldungen können in den nachfolgenden Kategorien eingereicht werden. Eine gleichzeitige Bewerbung in mehreren Kategorien bzw. mehreren Kategorie-Kombinationen ist möglich und sinnvoll. Ein Teilnehmer kann maximal in einer Kategorie siegen, auch wenn dieser sich in mehreren Kombinationen beworben hat. Je Kategorie wird ein Gewinner und ggf. der zweite und dritte Platz ausgezeichnet. Eine Kategorie bzw. eine Subkategorie kann entfallen, wenn die Jury keine ausreichend qualifizierten Einreichungen sieht oder kein Wettbewerb entsteht, weil nur eine Firma von den Bewerbungen die erforderliche Punktzahl in dieser Kategorie erreicht hat. Für den Sieg ist somit ein Wettbewerb der Finalisten im Digitalen Pitch in der jeweiligen Kategorie erforderlich.

In diesen Kategorien wird der Award „ERP System des Jahres“ in 2024 vergeben:

  • Fertigung
    Variantenreiche Fertigung, Serienfertigung, Einzelfertigung, Prozessfertigung
  • Handel
    Großhandel, Versandhandel, Hospitality / Tourismus, Multi-Channel-Handel, Textil / Fashion Handel
  • Dienstleistung
    Schwerpunkt Rechnungswesen, Bauwesen, Hospitality / Tourismus, Medical / Health, Steuerberatung / Anwälte, Unternehmensberatung
  • Branchenübergreifend
  • Innovation / Technologie
    In Kombination mit einer Branche muss eine Innovation bzw. Technologie ausgewählt werden, um die Bewerbung zu vervollständigen: KI, Cloud, Low Code / No Code, Internet of Things (IoT), Nachhaltigkeit, Resilienz, Zukunftsfähigkeit oder Security
  • Sonderpreise: Kundennutzen, Kundenzufriedenheit und Beste ERP-Einführung
    Die Teilnahme an der Kundenbefragung ist dieses Jahr optional (nicht verpflichtend).

INHALT DER BEWERBUNG und BEWERTUNGSKRITERIEN

Für die Qualifizierung zum Digitalen Pitch werden mehrere Bereiche bewertet. Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Informationen beinhalten. Dabei wird der prägnante, klar verständliche auf den Punkt gebrachte Informationsgehalt bewertet und nicht die Länge der Seiten oder die Ausformulierung der Sätze. Hier geht es vor allem darum, die Experten in der Jury zu überzeugen, insofern sind reine „Marketing Floskeln“ nicht sinnvoll.

  1. BRANCHENEIGNUNG
    Bei diesem Kriterium soll die besondere Eignung des Systems für die gewählte Kategorie dargestellt werden. Dabei sollen die speziellen Anforderungen sowie die Umsetzung durch Ihre Lösung beschrieben werden (ca. 1-2 Seiten). Folgende Punkte können Sie zum Beispiel adressieren:
    • Branchenspezifische Module und Funktionen
      Das ERP-System sollte über spezielle Module verfügen, die auf die Anforderungen und Geschäftsprozesse der jeweiligen Branche zugeschnitten sind. Diese Module ermöglichen eine effektive Abbildung branchenspezifischer Abläufe und bieten maßgeschneiderte Funktionen für optimierte Prozesse.
    • Besonderheiten von Standardmodulen
      Das ERP-System sollte Standardmodule bieten, die die spezifischen Bedürfnisse der Branche berücksichtigen. Die Möglichkeit, diese Module gemäß den individuellen Anforderungen anzupassen und zu konfigurieren, erleichtert eine branchenspezifische Implementierung und Nutzung.
    • Branchenspezifische Partnerschaften und Referenzen
      Die Zusammenarbeit mit Branchenexperten, Verbänden oder Partnern kann als Indikator für die Brancheneignung des ERP-Systems dienen. Referenzen und Erfolgsgeschichten aus ähnlichen Branchen verdeutlichen die Kompetenz des Anbieters und seine Erfahrung in der branchenspezifischen Implementierung.
  2. USP (Unique Selling Proposition)
    Darstellung Ihrer Alleinstellungsmerkmale gegenüber anderen ERP-Systemen (ca. 1-2 Seiten). Folgende Punkte können Sie zum Beispiel adressieren:
    • Einzigartigkeit hervorheben
      Sie sollten deutlich machen, was ihr Produkt oder ihre Dienstleistung einzigartig macht und wie es sich von ähnlichen Angeboten anderer Anbieter unterscheidet. Dies kann eine besondere Funktionalität, ein innovatives Merkmal oder ein einzigartiger Ansatz sein.
    • Kundenwert betonen
      Es ist wichtig zu erklären, welchen Nutzen Kunden durch das Angebot des Bewerbers erhalten. Dies kann in Form von Kosteneinsparungen, Effizienzsteigerungen, verbessertem Kundenservice oder anderen Mehrwerten sein, die das Produkt oder die Dienstleistung bietet.
    • Spezifische Lösungsversprechen
      Was sind Ihre spezifischen Lösungsversprechen, die Sie gegenüber der Konkurrenz besonders machen.
  3. Forschungskooperation (ca. 1-2 Seiten)
    In diesem Abschnitt sollen die Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung vorgestellt sowie eventuelle Kooperationen zu Forschungseinrichtungen erläutert werden. Dies kann anhand geeigneter Projekte, Netzwerke oder weiterer Vorhaben geschehen (ca. 1-2 Seiten). Folgende Punkte können Sie zum Beispiel adressieren:
    • Bewertung der Marktbeobachtungen
      Der ERP-Anbieter sollte Innovationen und technologischen Fortschritt kontinuierlich beobachten und in seine Entwicklungsstrategie einfließen lassen. Eine enge Zusammenarbeit mit renommierten Forschungseinrichtungen und Universitäten kann als Indikator für eine starke F&E-Ausrichtung dienen.
    • Einbindung von Kunden und Anwendern
      Die Einbindung von Kunden und Anwendern in den Forschungs- und Entwicklungsprozess ermöglicht es dem ERP-Anbieter, direktes Feedback zu erhalten und die Lösung an die Bedürfnisse der Nutzer anzupassen. Benutzerbefragungen, Nutzergruppen und Beta-Tests können als Indikatoren für eine kundenorientierte F&E-Ausrichtung dienen.
    • Sonstige Beiträge der Forschung und Entwicklung
      Darüber hinaus können auch weitere Aspekte in das Bewertungskriterium der Forschung und Entwicklung einfließen. Dazu gehören beispielsweise die Teilnahme an Innovationswettbewerben oder die Veröffentlichung von Whitepaper zeigen das Engagement des Anbieters in der F&E und seine aktive Rolle in der Weiterentwicklung der Branche.
  4. Ergonomie
    Die Ergonomie beschreibt die benutzergerechte Gestaltung eines Systems. Für eine Einschätzung der Ergonomie soll über eine Videoeinreichung dargestellt werden (Länge: 2 min), wie sich die Einhaltung ergonomischer Prinzipien im System widerspiegelt. Folgende Punkte können Sie adressieren:
    • Benutzerfreundliches Aufbauschema
      Das ERP-System sollte eine klare und intuitive Struktur aufweisen, die die Navigation und Interaktion für die Anwender vereinfacht.
    • Ansprechendes Design
      Ein ästhetisch ansprechendes Design trägt zur positiven Benutzererfahrung bei und macht die Nutzung des ERP-Systems angenehmer.
    • Logische Prozessabläufe
      Das ERP-System sollte eine klare und nachvollziehbare Logik in seinen Prozessabläufen haben. Eine sinnvolle und konsistente Anordnung der Funktionen ermöglicht den Anwendern ein reibungsloses Arbeiten und minimiert potenzielle Fehlerquellen.
    • Anpassbarkeit an individuelle Bedürfnisse
      Eine flexible Anpassungsfähigkeit des Systems an die spezifischen Anforderungen der Anwender ist ein wichtiges Merkmal der Ergonomie. Die Möglichkeit, Benutzeroberflächen, Arbeitsabläufe und Dashboards nach individuellen Präferenzen anzupassen, steigert die Effizienz und Benutzerzufriedenheit.
  5. Innovation bzw. Technologie
    In diesem Kriterium sollen Sie exemplarisch auf Basis einer von Ihnen gewählten Innovation oder Technologie auf Ihre Zukunftsfähigkeit eingehen. Folgende Punkte können Sie beispielsweise dazu adressieren:
    • Anpassungsfähigkeit und Flexibilität

      Die beschriebene Innovation sollte anpassungsfähig sein, um auf zukünftige Veränderungen und Anforderungen reagieren zu können. Eine flexible Lösung ermöglicht eine einfache Konfiguration, Erweiterung und Anpassung an spezifische Geschäftsanforderungen ohne umfangreiche Code-Änderungen.
    • Systemarchitektur
      Die Innovation oder neue Technologie sollte über eine skalierbare und robuste Systemarchitektur verfügen, die eine breite Palette an standardisierten Schnittstellen bereithält, um eine nahtlose Integration mit anderen Systemen und Anwendungen zu gewährleisten.
    • Kundennutzen
      Hier beschreiben Sie, gern an Beispielen konkreter Kunden, welchen Nutzen die Innovation oder Technologie für Ihre Kunden bringt. Dieser Nutzen kann sich auch in Statements von Kunden oder in Berechnungen des Return-on-Investments ausdrücken.
    Gern können Sie weitere Pluspunkte der von Ihnen gewählten Innovation oder Technologie aus Ihrer Sicht darstellen.
  6. OPTIONAL: Bewerbung für Sonderpreise im Rahmen der Kundenbefragung

    Dieses Jahr ist die Teilnahme an der Kundenbefragung nicht verpflichtend, sondern optional.
Sofern Sie sich für die Sonderpreise Kundennutzen, Kundenzufriedenheit und Beste ERP-Einführung bewerben möchten, reichen Sie bitte eine Liste mit 20 Kundenkontakten* ein (Firma, Ansprechpartner, E-Mail, Telefon). Die Teilnahme an der Bewerbung für die Sonderpreise kann nur in Verbindung mit einer Bewerbung zu den anderen Kategorien (siehe oben) erfolgen. 


    * Die Umfrage findet durch das Center for Enterprise Research an der Universität Potsdam gemäß §89 (2) DSGVO statt. Gerne können Sie im Vorfeld die relevanten 20 Kunden darüber informieren, dass sie ausgewählt wurden, an einer anonymen Kundenbefragung teilzunehmen und dass die Kontaktdaten danach gelöscht werden. Die Teilnahme der Kunden ist freiwillig.
    Nach Ihrer Registrierung können Sie eine Beispiel Bewerbung anfordern, an der Sie sich orientieren können.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zur Deadline an .

Ab Ende April können Sie eine Beispiel Bewerbung anfordern, an der Sie sich orientieren können.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 27. Mai 2024 an :

TEILNAHMEBESTIMMUNGEN

§ 1 Gegenstand
Diese Teilnahmebestimmungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Teilnahme am Wettbewerb „ERP-System des Jahres“, der von dem GITO mbH Verlag für industrielle Informationstechnik und Organisation, Kaiserdamm 23, 14057 Berlin (nachfolgend „GITO Verlag“ genannt), organisiert wird. Sie gelten zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (im nachfolgenden neutral „Teilnehmer“ genannt) auf der einen und dem GITO Verlag (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) zusammen mit dem Center for Enterprise Research (nachfolgend „CER“ genannt) auf der anderen Seite. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 2 Vertragsschluss / Preise
Es gelten die nachfolgenden Bedingungen:

  1. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen bzw. im Namen der Gesellschaft, für die er tätig ist, am Wettbewerb teilnehmen.
  2. Der Vertrag kommt mit Vertragsabschluss (d.h. Registrierung bei Anmeldung) zustande, vorbehaltlich des Widerrufsrechts (siehe unten).
  3. Es gelten die in dem Anmeldeformular genannten Registrierungsgebühren. Diese sind ebenfalls in der Award Broschüre und in den Mediaunterlagen publiziert. Die Registrierungsgebühr ist mit Registrierung fällig und wird bei Widerruf zurückerstattet.
  4. Die Teilnahme in mehreren Kombinationen ist möglich. Sollten Teilnehmer sich in mehreren Kombinationen für den Digitalen Pitch durch Erreichung der Top 3 Punktzahl qualifizieren, so müssen sie sich an dieser Stelle für eine Kategorie im Finale entscheiden.
  5. Die Sieger und Finalisten werden in der Gewinnerausgabe der Fachzeitschrift ERP MANAGEMENT jeweils Online, Print und im E-Journal den Lesern mit großem Interview und Fotostrecke präsentiert. Um die Organisation und Durchführung des Awards und die Preisverleihung zu ermöglichen, ist für Sieger (1. Platz) die Buchung des GOLD-Präsenz Marketingpaketes gemäß ERP Wettbewerbsbroschüre verpflichtend. Für die Gewinner des 2. und 3. Platzes ist die Buchung eines Paketes nicht verpflichtend.
  6. Darüber hinaus können Finalisten für ein Jahr ohne jegliche Einschränkung die jeweils für sie gültigen GITO-Finalisten- bzw. Siegersiegel in Ihrer Kategorie führen. Die Kosten der Siegel entnehmen Sie bitte der ERP-Wettbewerbsbroschüre. Das Siegel darf nicht verändert werden und darf Print und Online genutzt werden. Es dürfen ausschließlich offizielle GITO-Siegel verwendet werden mit Benennung des Jahres und der jeweiligen Kategorie. Die Erstellung und Nutzung eigener Siegel oder die Modifizierung der GITO Siegel ist gemäß § 16 Abs. 1 UWG nicht zulässig. Die Siegel sind in den Marketingpaketen inklusive.

 

§ 3 Leistungsinhalt
Die mit der Teilnahme und einem möglichen Gewinn verbundenen Leistungen entnehmen Sie bitte den Wettbewerbsbroschüre.

 

§ 4 Rechte und Pflichten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer trägt die vollständige Verantwortung dafür, dass er die den Veranstaltern übersandten Materialien versenden darf. Der Teilnehmer haftet für seine Erfüllungsgehilfen.
  2. Der Teilnehmer sichert zu, dass die übermittelten Inhalte wahrheitsgemäß erstellt wurden und stellt die Veranstalter für die Verwendung der übermittelten Inhalte im Rahmen des Wettbewerbs von etwaigen Schadensersatzansprüchen auf erstes Anfordern frei.

 

§ 5 Widerrufsbelehrung

  1. Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform per Brief oder E-Mail zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: GITO mbH Verlag für Industrielle Informationstechnik und Organisation Kaiserdamm 23 14057 Berlin E-Mail:
  2. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Veranstalter gewährleisten nicht, dass der Wettbewerb jederzeit erreichbar und fehlerfrei ist. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf den Wettbewerb durch Störungen verursacht wird, die außerhalb der Sphäre der Veranstalter liegen.
  2. Die Veranstalter haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten. Ebenso wenig übernehmen die Veranstalter Gewähr für die Brauchbarkeit der Daten für die Teilnehmer. Die Vertragspartner leisten einander Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte. In allen anderen Fällen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für typische vorhersehbare Schäden insgesamt beschränkt sich die Haftung auf einen Höchstbetrag von 1.000,- €.

 

§ 7 Datenschutz

  1. Die Veranstalter behandeln die persönlichen Daten der Teilnehmer vertraulich und stellen diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch das Datenschutzrecht erlaubt ist oder der Teilnehmer hierin einwilligt.
  2. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass persönliche Daten der Teilnehmer elektronisch verarbeitet werden.
  3. Bei Kündigung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmer mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn, ihre weitere Speicherung ist rechtlich vorgesehen oder gesondert vereinbart.
  4. Die Teilnehmer stimmen durch ihre Anmeldung zu, dass der GITO mbH Verlag für Industrielle Informationstechnik und Organisation, das Zentrum Industrie 4.0 sowie und das Center for Enterprise Research personenbezogenen Daten verarbeitet, Informationen und Werbemitteilungen zu seinen Events, Produkten und Dienstleistungen zustellt und die Teilnehmer telefonisch kontaktiert. Die Teilnehmer stimmen durch die Anmeldung der Verarbeitung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten durch den GITO mbH Verlag für Industrielle Informationstechnik und Organisation, das Zentrum Industrie 4.0 sowie und das Center for Enterprise Research an Drittparteien zu.
  5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl Teilnehmende der Jury als auch Teilnehmende Anbieter, Besucher und Zuschauer bei den Events und Veranstaltungen des GITO mbH Verlags für Industrielle Informationstechnik und Organisation, des Zentrums Industrie 4.0 und des Centers for Enterprise Research gefilmt und aufgenommen werden können (Bild-, Video- und Tonaufnahmen), mit deren –auch späterer –Verwendung sowie Publizierung auf der Website und in der Presse sich die Teilnehmer (Anwender, Jury, Besucher, Zuschauer) durch die Anmeldung oder den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären.

 

§ 8 Vertragsdauer und Kündigungsfrist

  1. Die Vereinbarung wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für das Jahr der Veranstaltung geschlossen.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen oder dem begründeten Verdacht eines Verstoßes durch einen Teilnehmer sind die Veranstalter berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und den Zugang unverzüglich zu sperren.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  3. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“)
  4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.
  5. Gerichtsstand ist in Berlin, soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Prize Winner 1
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