ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN​

GITO mbH Verlag für Industrielle Informationstechnik und Organisation

Stand: 01.01.2026

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Veranstaltungen, die von der GITO mbH Verlag für Industrielle Informationstechnik und Organisation, Kaiserdamm 23, 14057 Berlin, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführung, E-Mail: service [at] gito.de – nachfolgend „Verlag“ oder „Veranstalter“ – selbst oder gemeinsam mit Kooperationspartnern veranstaltet werden.
    2. Veranstaltungen im Sinne dieser AGB sind insbesondere Kongresse, Konferenzen, Preisverleihungen, Fachforen, Messen, Seminare, Workshops, Schulungen, Vorträge, Webinare, digitale Veranstaltungen, Streaming-Formate, hybride Veranstaltungen, Netzwerkveranstaltungen, Empfänge, Ausstellungen, Lesungen sowie begleitende Programmpunkte, Side-Events und Zusatzangebote.
    3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammen „Teilnehmende“). Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
    4. Mit der Anmeldung bestätigt die anmeldende Person, dass sie im Namen und für Rechnung eines Unternehmens oder in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Verlag ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis über die Unternehmereigenschaft zu verlangen und Anmeldungen zurückzuweisen, wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht wird.
    5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der teilnehmenden Person finden keine Anwendung, auch wenn der Verlag ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn der Verlag ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
    6. Ergänzende Regelungen, insbesondere Angaben zu Termin, Veranstaltungsort, Leistungsumfang, Zugangsbedingungen, technischen Voraussetzungen, Teilnahmegebühren, Zahlungsbedingungen, Teilnahmevoraussetzungen, Sicherheitsvorgaben, Stornierungsfristen und besonderen Teilnahmebedingungen, ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Anmeldeformular, der Anmeldebestätigung und gegebenenfalls der Rechnung. Bei Widersprüchen gehen die speziellen Regelungen der jeweiligen Veranstaltung diesen AGB vor.

  2. Anmeldung und Vertragsschluss

    1. Die Anmeldung erfolgt über das jeweils vorgegebene Anmeldeverfahren, insbesondere über ein Online-Formular, per E-Mail, schriftlich oder über eine vom Verlag eingesetzte Buchungsplattform.
    2. Mit Absendung der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Der Teilnahmevertrag kommt durch eine Anmeldebestätigung des Verlags, oder durch Übersendung einer Rechnung mit Teilnahmebestätigung oder durch die tatsächliche Freischaltung bzw. Bereitstellung der Teilnahmeberechtigung zustande.
    3. Der Verlag ist bis zum Zugang der Anmeldebestätigung berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei ausgeschöpften Kapazitäten, fehlenden Teilnahmevoraussetzungen, organisatorischen Gründen, Sicherheitsbedenken oder sonstigen Gründen.
    4. Die Teilnahmeberechtigung ist personengebunden. Eine Übertragung auf Dritte, der Tausch von Tickets oder die Benennung einer Ersatzperson bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verlags in Textform. Der Verlag kann seine Zustimmung insbesondere verweigern, wenn die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, Akkreditierungs-, Sicherheits-, Compliance- oder organisatorische Gründe entgegenstehen.
    5. Bei Anmeldungen für mehrere Personen versichert die anmeldende Person, zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen für die angemeldeten Personen berechtigt zu sein. Sie stellt sicher, dass alle angemeldeten Personen diese AGB sowie ergänzende Veranstaltungsbedingungen vor Teilnahme zur Kenntnis nehmen und einhalten.
    6. Der Verlag kann die Zahl der Teilnehmenden begrenzen, Wartelisten führen sowie Zielgruppen und Teilnahmevoraussetzungen festlegen. Auch bei kostenlosen Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

  3. Gebühren, Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

    1. Soweit für die Veranstaltung eine Teilnahmegebühr ausgewiesen ist, gilt der bei Anmeldung bzw. in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegebene Preis zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
    2. Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der vollständige Zahlungseingang beim Verlag.
    3. Der Verlag ist berechtigt, die Teilnahme, den Einlass, die Akkreditierung, die Ausgabe von Zugangsdaten, die Bereitstellung von Veranstaltungsunterlagen oder sonstige Leistungen von der vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Beträge abhängig zu machen.
    4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR je berechtigter Mahnung zu verlangen. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Verlag vorbehalten; der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    5. Die teilnehmende Person kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
    6. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
    7. Sämtliche Bank-, Überweisungs-, Währungsumrechnungs- und sonstigen Zahlungsverkehrskosten trägt die teilnehmende Person, soweit diese nicht zwingend gesetzlich vom Verlag zu tragen sind.

  4. Stornierung, Mindestteilnehmendenzahl, Änderungen, höhere Gewalt und Absage

    1. Eine Stornierung der Anmeldung bedarf der Textform und ist an zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung einer Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Verlag.
    2. Soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder Anmeldebestätigung keine abweichenden Bedingungen bestimmt sind, gelten für kostenpflichtige Veranstaltungen folgende Stornobedingungen: Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, sofern diese innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung und mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich an erfolgt.
    3. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Verlag bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
    4. Der Verlag ist berechtigt, eine Veranstaltung bis spätestens 5 Kalendertage vor dem angekündigten Beginn abzusagen, wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden auf eine gleichwertige Ersatzveranstaltung oder auf eine andere Leistung angerechnet.
    5. Der Verlag ist berechtigt, aus sachlichem Grund Änderungen an Termin, Dauer, Beginn und Ende, Veranstaltungsort, Raum, Ablauf, Programm, Referent:innen, Moderator:innen, Aussteller:innen, Technik, Plattform, Zugangsmethode und Veranstaltungsformat vorzunehmen, sofern die Änderung für die teilnehmende Person zumutbar ist und der wesentliche Charakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
    6. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, eine Präsenzveranstaltung ganz oder teilweise als Hybrid- oder Online-Veranstaltung, eine Hybridveranstaltung als Online-Veranstaltung oder eine Online-Veranstaltung als Präsenz- bzw. Hybridveranstaltung durchzuführen, wenn dies aufgrund von Sicherheits-, Gesundheits-, behördlichen, technischen, organisatorischen, wirtschaftlichen oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist.
    7. Der Verlag ist berechtigt, angekündigte Referent:innen, Moderator:innen, Künstler:innen, Aussteller:innen oder sonstige Mitwirkende aus wichtigem Grund durch fachlich und inhaltlich geeignete Ersatzpersonen zu ersetzen. Ein Wechsel begründet weder ein Rücktrittsrecht noch einen Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz.
    8. Kann eine Veranstaltung aus einem vom Verlag nicht zu vertretenden Grund nicht, nicht vollständig oder nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, ist der Verlag zunächst berechtigt, innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Ersatztermin, eine Ersatzveranstaltung, eine gleichwertige digitale Ersatzleistung oder eine sonstige angemessene Ersatzleistung anzubieten.
    9. Höhere Gewalt und sonstige vom Verlag nicht zu vertretende Umstände liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, Unwetter, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Pandemien, Epidemien, Infektionsschutzmaßnahmen, Krieg, terroristischen Bedrohungen, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken, erheblichen Störungen der Verkehrswege, Strom-, Telekommunikations- oder Internetausfällen, Cyberangriffen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Ausfall von Veranstaltungsräumen oder der kurzfristigen Nichtverfügbarkeit wesentlicher Referent:innen, Dienstleister:innen oder technischer Systeme, sofern der Verlag den jeweiligen Umstand nicht zu vertreten hat.
    10. Nimmt die teilnehmende Person eine nach Ziffer 4.8 angebotene, zumutbare Ersatzleistung nicht an, beschränkt sich ein etwaiger Erstattungsanspruch auf die für noch nicht erbrachte Hauptleistungen gezahlte Teilnahmegebühr. Soweit einzelne Veranstaltungsleistungen bereits erbracht wurden, besteht kein Erstattungsanspruch für den hierauf entfallenden Anteil der Teilnahmegebühr.
    11. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Umbuchungs-, Verpflegungs-, Personal-, Vorbereitungs-, Ausfall- oder entgangenen Gewinnkosten, sind ausgeschlossen.
    12. Bei kostenlosen, kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen wird um rechtzeitige Absage gebeten. Bei wiederholter unangekündigter Nichtteilnahme oder kurzfristiger Absage kann der Verlag künftige Anmeldungen derselben Person oder des jeweiligen Unternehmens ablehnen.
    13. Eine Terminverschiebung oder Änderung des Veranstaltungsformats um bis zu 6 Monate gilt grundsätzlich als zumutbar, sofern nicht überwiegende berechtigte Interessen der teilnehmenden Person entgegenstehen. Eine abweichende Regelung kann sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ergeben.

  5. Durchführung, Veranstaltungsort, Sicherheit, Hausrecht und Mitwirkung

    1. Der in der Veranstaltungsbeschreibung oder Anmeldebestätigung benannte Veranstaltungsort sowie die dort geltenden Hausordnungen, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften sind verbindlich. Der Verlag übt das Hausrecht selbst oder durch beauftragte Personen aus.
    2. Die teilnehmende Person hat sämtliche gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen, Sicherheits- und Brandschutzregeln, Hausordnungen sowie Anweisungen des Verlags, des Veranstaltungsorts, der Sicherheitskräfte, des Sanitätsdienstes, der technischen Leitung und sonstiger Erfüllungsgehilf:innen einzuhalten.
    3. Erkennbare Gefahren, Unfälle, Schäden, technische Störungen, Sicherheitsmängel, medizinische Notfälle und sonstige Störungen sind dem Veranstaltungspersonal unverzüglich mitzuteilen. Die teilnehmende Person hat alle ihr zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
    4. Der Verlag ist berechtigt, Teilnehmenden bei Vorliegen eines sachlichen Grundes den Zutritt zu verweigern, sie vorübergehend oder dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen oder ihren Online-Zugang zu sperren. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere bei Sicherheitsbedenken, Alkohol- oder Drogeneinfluss, aggressivem, belästigendem, diskriminierendem oder störendem Verhalten, Verstößen gegen Anweisungen, Hausordnungen, Schutzrechte, Datenschutzvorgaben oder diese AGB vor.
    5. Bei berechtigter Zutrittsverweigerung, berechtigtem Ausschluss oder berechtigter Zugangssperrung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, Ersatz von Aufwendungen oder Schadensersatz.
    6. Die teilnehmende Person ist für ihre An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Visa, Versicherungen, persönliche Gegenstände und sonstige eigene Aufwendungen selbst verantwortlich. Der Verlag schuldet keine Erstattung solcher Kosten, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    7. Für Online- und Hybridveranstaltungen ist die teilnehmende Person selbst für die technischen Voraussetzungen verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere ein geeignetes Endgerät, aktuelle Software, ein geeigneter Browser bzw. die notwendige Anwendung, eine stabile Internetverbindung sowie gegebenenfalls Kamera, Mikrofon und Lautsprecher bzw. Kopfhörer.
    8. Der Verlag schuldet nicht die Herstellung oder Aufrechterhaltung der technischen Teilnahmefähigkeit auf Seiten der teilnehmenden Person. Der Verlag haftet nicht für Störungen, Verzögerungen oder Qualitätsminderungen, die auf dem Internetzugang, Endgerät, lokalen Netzwerk, Firewall, Browser, Software oder sonstigen Systemen der teilnehmenden Person oder Dritter beruhen, soweit der Verlag diese nicht zu vertreten hat.
    9. Die teilnehmende Person haftet für Schäden, die sie oder von ihr angemeldete, mitgebrachte oder vertretene Personen schuldhaft verursachen. Die Freistellungspflicht nach Ziffer 10 bleibt unberührt.

  6. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Aufzeichnungen und KI-Nutzung

    1. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Design-, Datenbank- und sonstigen Rechte an den Inhalten der Veranstaltung verbleiben ausschließlich beim Verlag oder bei den jeweiligen Rechteinhaber:innen. Dies gilt insbesondere für Vorträge, Präsentationen, Texte, Konzepte, Grafiken, Fotografien, Filme, Tonaufnahmen, Veranstaltungsaufzeichnungen, Programme, Veranstaltungsunterlagen, digitale Materialien, Chatverläufe, Datenbanken, Marken und Logos.
    2. Soweit der Verlag Veranstaltungsunterlagen oder digitale Inhalte bereitstellt, erhält die teilnehmende Person daran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht, das auf die persönliche bzw. interne betriebliche Nutzung im unmittelbaren Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung beschränkt ist.
    3. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Verlags in Textform ist es untersagt, Veranstaltungsinhalte oder Unterlagen ganz oder teilweise aufzuzeichnen, zu speichern, herunterzuladen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, Dritten zugänglich zu machen, öffentlich wiederzugeben, kommerziell zu verwerten oder in Datenbanken, Wissenssysteme, KI-Systeme, Trainingsdatensätze oder vergleichbare technische Systeme einzuspeisen.
    4. Insbesondere sind Ton-, Bild-, Video-, Bildschirm-, Streaming- und sonstige Aufzeichnungen der Veranstaltung sowie die Anfertigung, Speicherung oder Veröffentlichung von Screenshots ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Verlags untersagt. Dies gilt auch für Chatbeiträge, Teilnehmerlisten, Fragerunden, Diskussionsbeiträge und sonstige Inhalte anderer Teilnehmender.
    5. Die Weitergabe oder Nutzung von Zugangsdaten durch Dritte ist untersagt. Zugangsdaten sind personengebunden und vertraulich zu behandeln. Der Verlag ist bei Verdacht auf Missbrauch berechtigt, Zugänge unverzüglich zu sperren oder zu ändern.
    6. Bei einem Verstoß gegen diese Ziffer 6 ist der Verlag berechtigt, den Zugang sofort zu sperren, die teilnehmende Person von der Veranstaltung auszuschließen sowie Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Freistellung geltend zu machen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
    7. Der Verlag ist berechtigt, Veranstaltungen ganz oder teilweise aufzuzeichnen, zu streamen, zu dokumentieren, zu archivieren sowie Aufzeichnungen oder Auszüge daraus im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Dokumentations-, Archiv-, Informations-, Presse- und Marketingzwecke zu verwenden.

  7. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

    1. Der Verlag weist darauf hin, dass während der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Verlag oder von ihm beauftragte Dritte angefertigt werden können. Dies dient insbesondere der Veranstaltungsdokumentation, Berichterstattung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Bewerbung eigener Veranstaltungen und Angebote.
    2. Mit Betreten des Veranstaltungsorts bzw. mit Aktivierung von Kamera oder Mikrofon im Rahmen einer Online- oder Hybridveranstaltung nimmt die teilnehmende Person zur Kenntnis, dass sie im Rahmen von Übersichts-, Situations- und Veranstaltungsaufnahmen erkennbar oder hörbar sein kann. Die Verarbeitung und Nutzung solcher Aufnahmen erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
    3. Bei spezifischen Porträt Aufnahmen, die den Schwerpunkt auf eine einzelne Person legen und spezifisch für Werbezwecke genutzt werden sollen, holt der Verlag eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Für Preisverleihungen und öffentliche Online Pitche, siehe Abschnitt 8.
    4. Teilnehmende, die nicht in Übersichtsaufnahmen erscheinen möchten, können sich bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn an wenden. Der Verlag wird ein berechtigtes Anliegen im Rahmen der tatsächlichen und technischen Möglichkeiten prüfen. Bei öffentlichen oder großformatigen Veranstaltungen kann der Verlag jedoch nicht gewährleisten, dass eine Erkennbarkeit in jeder einzelnen Aufnahme vollständig ausgeschlossen wird.
    5. Bei Online- und Hybridveranstaltungen kann die teilnehmende Person, soweit technisch möglich, Kamera und Mikrofon deaktivieren sowie einen nicht identifizierenden Anzeigenamen verwenden. Soweit eine aktive audiovisuelle Teilnahme Voraussetzung eines bestimmten Formats ist, wird hierauf vor Abschluss der Anmeldung hingewiesen.
    6. Teilnehmende dürfen Foto-, Film- oder Tonaufnahmen von anderen Teilnehmenden, Referent:innen, Mitarbeitenden oder sonstigen Personen nur mit der vorherigen Zustimmung der betroffenen Personen und des Verlags anfertigen, veröffentlichen oder verbreiten.
    7. Die weitergehenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Bild- und Tonaufnahmen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

  8. Öffentliche Online Pitche, Preisverleihungen und Veröffentlichung von Platzierungen

    1. Der Veranstalter und der Verlag sind berechtigt, im Rahmen der Preisverleihung Foto-, Film- und Tonaufnahmen anzufertigen oder durch beauftragte Dritte anfertigen zu lassen. Dies umfasst insbesondere Aufnahmen des Veranstaltungsgeschehens, des Publikums, der Bühne, der Nominierten, Juroren, Preisträger und sonstigen Mitwirkenden.
    2. Die Aufnahmen dürfen zur redaktionellen Berichterstattung, Dokumentation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Bewerbung der Preisverleihung, des Veranstalters, des Verlags und künftiger Veranstaltungen in allen bekannten Medien genutzt werden. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung in Printmedien, auf Websites, in Newslettern, Pressemitteilungen, sozialen Netzwerken, audiovisuellen Medien sowie in sonstigen digitalen und gedruckten Kommunikationsmitteln.
    3. Teilnehmer, die im Rahmen eines Pitches oder einer Preisverleihung als Juroren, Speaker oder Moderatoren tätig sind, sowie Teilnehmer, die als Finalisten, Platzierte oder Preisträger ausgezeichnet werden, willigen ausdrücklich ein, dass der Veranstalter, der Verlag sowie von ihnen beauftragte Dritte im Zusammenhang mit der Preisverleihung Foto-, Film- und Tonaufnahmen anfertigen und nutzen dürfen. Bei Preisverleihungen jeglicher Art umfasst dies insbesondere Einzel- und Gruppenaufnahmen bei der Übergabe, Entgegennahme oder Präsentation eines Pokals, einer Urkunde oder eines sonstigen Preises, Bühnenaufnahmen, Gruppenbilder der Jury sowie Aufnahmen im Rahmen von Presse-, Interview- und Empfangssituationen.
    4. Der Veranstalter und der Verlag sind berechtigt, die Aufnahmen gemeinsam mit dem Namen, der Funktion, dem Unternehmen sowie – soweit einschlägig – der Jurytätigkeit, Nominierung, Platzierung oder Auszeichnung der betroffenen Person für die Berichterstattung, Dokumentation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Bewerbung der Preisverleihung, des Veranstalters, des Verlags und künftiger vergleichbarer Veranstaltungen zu verwenden und zu veröffentlichen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung in Printmedien, auf Websites, in Pressemitteilungen, Newslettern, sozialen Netzwerken, audiovisuellen Medien sowie sonstigen digitalen und gedruckten Werbe- und Kommunikationsmitteln. Die Einwilligung erfolgt unentgeltlich, räumlich unbeschränkt und für die Dauer der vorstehend genannten Zwecke. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden. Bereits rechtmäßig veröffentlichte oder produzierte Inhalte sowie bereits verbreitete Druckerzeugnisse bleiben hiervon unberührt.
    5. Der Veranstalter und der Verlag dürfen diese Inhalte zeitlich, räumlich und medial unbeschränkt zur Bekanntgabe, Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung der Preisverleihung sowie vergleichbarer künftiger Veranstaltungen verwenden, vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen und veröffentlichen.
    6. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich. Ein Anspruch auf Vergütung, Freigabe einzelner Veröffentlichungen oder sonstige Gegenleistungen besteht nicht. Die Verarbeitung und Veröffentlichung erfolgt jedoch stets in einer Weise, die die berechtigten Interessen und das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen berücksichtigt; eine entstellende, herabwürdigende oder sachfremde Nutzung ist ausgeschlossen.
    7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für eine spätere Veröffentlichung bereits angefertigter Aufnahmen, insbesondere in Rückblicken, Bestenlisten, Archivbeiträgen, Jubiläumsbeiträgen, Eigenwerbung sowie Beiträgen zu Folge- und Vergleichsveranstaltungen.
    8. Für Besucher und sonstige Anwesende gelten die am Veranstaltungsort sowie in den Datenschutzhinweisen bekannt gemachten Informationen zu Foto-, Film- und Tonaufnahmen.

  9. Datenschutz, Vertraulichkeit und Teilnehmerdaten

    1. Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten der teilnehmenden Person, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung, Abwicklung und Nachbereitung des Teilnahmevertrags, zur Organisation der Veranstaltung, zur Zahlungsabwicklung, zur Bereitstellung technischer Zugänge, zur Kommunikation, zur Wahrung berechtigter Interessen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
    2. Weitergehende Informationen zu Art, Umfang, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfänger:innen, Speicherdauer und Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
    3. Teilnehmende dürfen ihnen im Rahmen der Veranstaltung bekannt gewordene vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, nicht öffentliche Inhalte, Zugangsdaten und personenbezogene Daten anderer Teilnehmender nicht ohne vorherige Zustimmung der jeweils berechtigten Person an Dritte weitergeben oder für eigene bzw. fremde Zwecke verwenden.
    4. Der Verlag ist berechtigt, Name, Unternehmen, Position und gegebenenfalls weitere berufliche Angaben der Teilnehmenden in einer Teilnehmerliste zu verarbeiten und den übrigen Teilnehmenden und den Partnern oder Kooperationspartner:innen der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur Durchführung und Förderung des fachlichen Austauschs der Veranstaltung erforderlich ist und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    5. Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten zu Zwecken der Veranstaltungsabwicklung sowie – soweit rechtlich zulässig – zur Information über eigene Veranstaltungen, Produkte und Dienstleistungen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an verbundene Unternehmen, Sponsoren, Kooperationspartner oder sonstige Dritte zu deren eigenen Werbezwecken sowie eine werbliche telefonische Kontaktaufnahme erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Näheres regeln die Datenschutzhinweise.
    6. Der Verlag ist berechtigt, zur technischen und organisatorischen Durchführung der Veranstaltung geeignete Dienstleister einzusetzen. Soweit erforderlich, erfolgt deren Einbindung auf Grundlage geeigneter vertraglicher und datenschutzrechtlicher Vereinbarungen.

  10. Haftung

    1. Schadensersatzansprüche der teilnehmenden Person gegen den Verlag, seine gesetzlichen Vertreter:innen, leitenden Angestellten, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilf:innen und sonstigen Verrichtungsgehilf:innen sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.
    2. Der Verlag haftet unbeschränkt für vorsätzlich verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
    3. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Verlags, seiner gesetzlichen Vertreter:innen oder leitenden Angestellten verursacht wurden, haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei grober Fahrlässigkeit sonstiger Erfüllungsgehilf:innen ist die Haftung des Verlags, soweit rechtlich zulässig, auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag ausschließlich auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.
    5. Soweit der Verlag nach Ziffer 9.4 haftet, ist seine Gesamthaftung je Schadensereignis und je Veranstaltung, soweit rechtlich zulässig, auf die Netto-Teilnahmegebühr begrenzt.
    6. Im Übrigen ist eine Haftung des Verlags für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
    7. Soweit rechtlich zulässig, haftet der Verlag nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, Datenverlust, Reputationsschäden, vergebliche Aufwendungen, Reise-, Übernachtungs-, Umbuchungs-, Verpflegungs-, Personal- oder sonstige Vorbereitungskosten.
    8. Der Verlag übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, beruflichen, fachlichen, persönlichen oder geschäftlichen Erfolg durch die Teilnahme. Aussagen von Referent:innen, Sponsor:innen, Kooperationspartner:innen oder sonstigen Dritten sind keine Erklärungen, Zusagen oder Garantien des Verlags.
    9. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Untergang mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Kleidung, Dokumente, technische Geräte, Daten, Ausstellungs- und Werbematerialien oder Wertgegenstände, besteht nur nach Maßgabe dieser Ziffer 9. Eine Verwahrungspflicht entsteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
    10. Der Verlag haftet nicht für Störungen, Verzögerungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Dies betrifft insbesondere Störungen von Internetverbindungen, Telekommunikationsnetzen, Cloud-, Streaming- oder Konferenzplattformen, Endgeräten, Software, lokalen Netzwerken oder sonstigen Systemen der teilnehmenden Person oder Dritter. Die Regelungen in Ziffern 9.2 bis 9.5 bleiben unberührt.
    11. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter:innen, leitenden Angestellten, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilf:innen und sonstigen Verrichtungsgehilf:innen des Verlags.

  11. Freistellung

    1. Die teilnehmende Person stellt den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser AGB, gesetzlicher Vorschriften oder Rechte Dritter durch die teilnehmende Person, ihre Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilf:innen oder von ihr zur Veranstaltung zugelassene Personen beruhen.
    2. Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund:
      • einer unberechtigten Weitergabe oder Nutzung von Zugangsdaten;
      • einer unzulässigen Aufzeichnung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstigen Verwertung von Veranstaltungsinhalten;
      • einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Schutzrechten;
      • rechtswidriger Inhalte, Äußerungen oder Handlungen der teilnehmenden Person;
      • einer schuldhaften Beschädigung von Räumen, Einrichtungen, technischen Anlagen oder sonstigem Eigentum des Verlags, des Veranstaltungsorts oder Dritter.
    3. Der Verlag wird die teilnehmende Person über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren, soweit dies rechtlich zulässig und dem Verlag zumutbar ist. Der Verlag wird der teilnehmenden Person Gelegenheit geben, sich an der Abwehr des Anspruchs zu beteiligen.
    4. Der Verlag darf einen Anspruch nur mit vorheriger Zustimmung der teilnehmenden Person anerkennen oder vergleichen, soweit dies deren Freistellungsverpflichtung berührt. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
    5. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Verlags bleiben unberührt.

  12. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen

    1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verlags in Berlin.
    3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Teilnahmevertrag ist der Sitz des Verlags sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.
    4. Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrags sowie dieser AGB bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen, einschließlich individueller Vertragsabreden, haben Vorrang vor diesen AGB.
    5. Der Verlag ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Anmeldungen zu ändern. Für bereits geschlossene Teilnahmeverträge gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
    6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    7. Die Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.